Passagier-Sicherheit

 

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Passagier-Sicherheit


Gefährliche Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen folgender Gegenstände im Hand- oder Aufgabegepäck gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aller Länder untersagt:
  • Aktentaschen oder Koffer mit eingebauten Alarmsystemen
  • Explosive Materialien, wie Feuerwerkskörper oder Signalfackeln
  • Gasbehälter, wie zum Beispiel Reizgas, Abwehrsprays oder Campingkocher
  • Behälter mit entzündlichen Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben oder Lösungsmittel
  • Leicht entzündliche Materialien, wie z. B. Streichhölzer
  • Substanzen, die in Kontakt mit Wasser brennbare Gase freisetzen
  • Oxidierende Mittel, wie Bleichmittel oder Peroxid
  • Toxische oder infektiöse Substanzen, z. B. Quecksilber, Bakterien- oder Virenproben
  • Radioaktive Materialien oder Geräte
  • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen und nasse Batterien
  • Stark magnetische Materialien
  • Benutzte Benzingeräte oder Werkzeuge, auch wenn diese nur minimale Benzinreste enthalten
 

Dangerous Goods Neue Sicherheitsbestimmungen
 

Dangerous Goods Liste der verbotenen Gegenstände

Dangerous Goods