Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen folgender Gegenstände im Hand- oder Aufgabegepäck gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aller Länder untersagt:
- Aktentaschen oder Koffer mit eingebauten Alarmsystemen
- Explosive Materialien, wie Feuerwerkskörper oder Signalfackeln
- Gasbehälter, wie zum Beispiel Reizgas, Abwehrsprays oder Campingkocher
- Behälter mit entzündlichen Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben oder Lösungsmittel
- Leicht entzündliche Materialien, wie z. B. Streichhölzer
- Substanzen, die in Kontakt mit Wasser brennbare Gase freisetzen
- Oxidierende Mittel, wie Bleichmittel oder Peroxid
- Toxische oder infektiöse Substanzen, z. B. Quecksilber, Bakterien- oder Virenproben
- Radioaktive Materialien oder Geräte
- Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen und nasse Batterien
- Stark magnetische Materialien
- Benutzte Benzingeräte oder Werkzeuge, auch wenn diese nur minimale Benzinreste enthalten
Neue Sicherheitsbestimmungen
Liste der verbotenen Gegenstände